Die optimale Vorsorge für ein strahlendes Lächeln Ihrer Kinder
Ausgezeichnetes Produkt: Zudem wurde die Zahnzusatzversicherung für Kinder der Advigon Versicherung AG, einem Tochterunternehmen der HanseMerkur, von Stiftung Warentest mit der Note „SEHR GUT“ ausgezeichnet und ist bereits ab 9,91 Euro*** pro Monat erhältlich.
Die Vorteile unserer Zahnzusatzversicherung für Kinder
Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung für Kinder
Leistungen | Dental Clever Tarife AZE1 + AZB2 | Dental Best Tarife AZE4 + AZB2 | Dental Premium Tarife AZE4 + AZB3 |
Kieferorthopädie | |||
Leichte Fehlstellungen nach KIG 1 oder 2 | - | - | 80 % |
Schwere Zahnfehlstellungen nach KIG 3, 4 oder 5 | 80 % | 80 % | 80 % |
Zahnersatz- & -reinigung | |||
Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Reparatur von Zahnersatz, Inlays, Onlays | bis 40 % | bis 90 % | bis 90 % |
Zahnersatz-Regelversorgung | 100 % | 100 % | 100 % |
Professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe) | 80 EUR | 80 EUR | 80 EUR |
Zahnbehandlung | |||
Konservierende, Chirurgische, Parodontologische Leistungen | 100 % | 100 % | 100 % |
Wurzelbehandlung | Vorleistung GKV erforderlich | Vorleistung GKV erforderlich | keine Vorleistung GKV erforderlich |
Schienen- und Aufbissbehelfe | - | - | 100 % |
Wartezeiten | |||
Zahnersatz | 8 Monate | 8 Monate | 8 Monate |
Zahnbehandlung | 8 Monate | 8 Monate | 8 Monate |
Kieferorthopädie | - | - | 8 Monate |
Zahnreinigung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit |
Beispiel Monatsbeitrag | |||
Kinder bis 17 Jahre | 9,91 EUR | 10,77 EUR | 18,76 EUR |
Welche Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?
Kieferorthopädie
Zahnspangen – für Kinder und Jugendliche
Der größte und wichtigste Bereich, in dem hohe Eigenanteile für Eltern entstehen können.
Die Einstufung eines Behandlungsbedarfs wird über die Einstufung in Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) geregelt. Die Einstufung erfolgt in fünf Behandlungsgraden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen für Behandlungen nach KIG 3, 4 und 5 (mittlere bis schwere Zahn- u. Kieferfehlstellungen). Die Kosten für den Schweregrad KIG 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen (leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen).
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:
- Basis- bzw. Regelversorgung bei Einstufungen nach KIG 3, 4, 5
- Herausnehmbare Zahnspange aus Kunststoff
- Festsitzenden Spangen mit Edelstahl-Brackets
- Erstattung bis zum Ende des 17. Lebensjahres
Sie müssen 20 % der Zahnarztrechnung erst einmal selbst bezahlen. Diesen Eigenanteil erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Bedenken Sie hierbei: eine kieferorthopädische Maßnahme ist in der Regel keine kurzfristige Angelegenheit.
Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:
- Bei Einstufungen nach KIG 1 und 2
- Bei kieferorthopädischen Mehrleistungen
Dies sind Beispiele für kieferorthopädische Mehrleistungen:
- Farblose Bögen oder Brackets aus Keramik oder Kunststoff
- Invisalign-Schienen zur Zahnkorrektur ohne Brackets
- Innenliegende Zahnspangen bzw. Incognito-Zahnspangen
- Speed Brackets, Mini-Brackets, zahnfarbende Brackets, selbstligierende Brackets
- Elastische Speziallegierungen bei den Bögen (Titan statt Stahl)
- Hochelastische Drähte – welche sanfter und effektiver bei einer festen Zahnspange wirken
- Schutzlack bei festen Zahnspangen, der die Zähne vor Karies schützt
- Um Karies bei festsitzenden Spangen vorzubeugen häufigere professionelle Zahnreinigungen
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
Untersuchungsprogramm für Kleinkinder
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:
- Höchstens 3 Untersuchungen im Mindestabstand von 12 Monaten
- Erstattung der Leistung zwischen 2,5 Jahren (30. Lebensmonat) und 6 Jahren (72. Lebensmonat)
Individualprophylaxe
Vorsorge- und Zahnreinigungsprogramm für Kinder und Jugendliche.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:
IP1: Erstellung des Mundhygienestatus 1 x im Kalenderjahr
IP2: Aufklärungsgespräch zur Mundgesundheit 1 x im Kalenderjahr
IP4: Fluodierung der Zähne
IP5:
- Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Backenzähnen
- Erstattung der Individualprophylaxe zwischen 6. und 17. Lebensjahr
Die GKV übernimmt Leistungen nicht:
Es gibt Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die aus medizinischer Sicht sehr sinnvoll sein können. So sind zum Beispiel Präventionsmaßnahmen:
- während des Zahnwechsels
- bei schlechter Mundhygiene
- bei schädlichen Essgewohnheiten
sehr wichtig. Kontrollen, die nur jährlich stattfinden, sind in diesen Fällen keinesfalls ausreichend.
Auch können
- Fertigung und Anwendung einer Schiene als Fluoridträger oder
- Versiegelung weiterer Zähne wie Schneide- oder Eckzähne oder
- Auftragen von antibakteriellen Wirkstoffen auf das Zahnfleisch
während der individuellen Behandlung Ihres Kindes wichtig sein.
Füllungen
Ein Kinderzahn, der mit Karies befallenen ist, sollte schnellstmöglich behandelt werden. Dabei wird Karies entfernt und anschließend der Zahn mit einer Füllung geschlossen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen:
- Im Frontzahnbereich (Schneide- und Eckzähne) zahnfarbene Kunststofffüllungen
- Im Seitenzahnbereich silberfarbene Amalgamfüllung.
Zahnamalgam darf nicht mehr für die Behandlungen von Milchzähnen und von Kindern unter 15 Jahren verwendet werden. Hier kommen in der Regel Kunststoff oder Glasionomerzement zum Einsatz.
Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:
- Kompositfüllungen im Frontzahnbereich, die besondere ästhetische Ansprüche genügen sollen – etwa durch eine Farboptimierung – sind mit Mehrkosten verbunden, die die Patienten selber tragen müssen.
Kinderkronen
Kindern können durch Unfälle oder Karies so große Zahnlücken bekommen, dass eine Füllung nicht mehr ausreichend ist und Kronen notwendig werden. Kinderkronen sind speziell hergestellte silberne Stahlkronen (für die Seitenzähne) oder weiße Keramikkronen (für die Frontzähne), die individuell angepasst werden müssen.
Folgende Leistungen übernimmt die GKV:
- Gleiche Erstattungsregelung wie bei Erwachsenen, erstattet wird die reine Regelversorgung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50%.
Die GKV zahlt nicht:
Kronen für Milchfrontzähne zählen zu den anspruchsvollen Behandlungstechniken eines Zahnarztes. Diese Art der Behandlung ist am wachen Kind oft gar nicht durchführbar. Es stellt sich die Frage nach einer Vollnarkose. Eltern müssen dabei dringend das Risiko-Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Narkosebehandlung berücksichtigen. Eine Narkose-Leistung wird nicht übernommen.
Auch werden moderne Behandlungsmethode oder hochwertigere Materialien nicht übernommen.